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Schweizer Recht
Piotr S. Basel-Stadt Gelöst

Mieterhöhung nach der Renovation – ist das zulässig?

Vermieter hat nach einer Renovation die Miete um 15% erhöht. Ist das rechtlich zulässig?

Die Renovation betraf das Badezimmer und die Küche. Eine Ankündigung habe ich erst nach Abschluss der Arbeiten erhalten, auf einem gewöhnlichen Brief und nicht auf dem amtlichen Formular.

Mietrecht & WohnenMietzinsRenovation

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2 Antworten

Dr. Thomas Weber Geprüfter RechtsanwaltMiet- und Sozialversicherungsrecht, BernHilfreiche Antwort

Art. 269d ORMietzinserhöhung

Eine Mietzinserhöhung ist nur auf dem vom Kanton genehmigten Formular gültig, und sie muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei Ihnen sein. Auf einem gewöhnlichen Brief ist sie nichtig — Sie schulden den erhöhten Zins nicht.

Von wertvermehrenden Investitionen dürfen in der Regel 50 bis 70 Prozent überwälzt werden; der reine Unterhaltsanteil gar nicht. 15 Prozent für Bad und Küche kann zulässig sein, muss aber aufgeschlüsselt werden.

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