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Schweizer Recht
Fatima K. Waadt Gelöst

Ausweis B verlängern, wenn man kurzzeitig arbeitslos ist

Mein Ausweis B läuft in drei Monaten ab und ich bin seit Februar beim RAV gemeldet. Muss ich mit einer Nichtverlängerung rechnen?

Aufenthalt & BürgerrechtAufenthaltsbewilligung

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1 Antwort

Dr. Anna Nowak Geprüfte AnwältinArbeits- und Vertragsrecht, ZürichHilfreiche Antwort

Art. 61a AIGBeendigung des Aufenthaltsrechts

Bei EU/EFTA-Angehörigen bleibt das Aufenthaltsrecht bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zunächst erhalten, solange Sie beim RAV gemeldet sind. Wichtig ist, dass die Meldung lückenlos ist und Sie die Vermittlungsfähigkeit belegen können.

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