Ausweis B verlängern, wenn man kurzzeitig arbeitslos ist
Mein Ausweis B läuft in drei Monaten ab und ich bin seit Februar beim RAV gemeldet. Muss ich mit einer Nichtverlängerung rechnen?
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Mein Ausweis B läuft in drei Monaten ab und ich bin seit Februar beim RAV gemeldet. Muss ich mit einer Nichtverlängerung rechnen?
Art. 61a AIGBeendigung des Aufenthaltsrechts
Bei EU/EFTA-Angehörigen bleibt das Aufenthaltsrecht bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zunächst erhalten, solange Sie beim RAV gemeldet sind. Wichtig ist, dass die Meldung lückenlos ist und Sie die Vermittlungsfähigkeit belegen können.