Ausweis B verlängern, wenn man kurzzeitig arbeitslos ist
Mein Ausweis B läuft in drei Monaten ab und ich bin seit Februar beim RAV gemeldet. Muss ich mit einer Nichtverlängerung rechnen?
Speichern
Mein Ausweis B läuft in drei Monaten ab und ich bin seit Februar beim RAV gemeldet. Muss ich mit einer Nichtverlängerung rechnen?
Art. 61a AIGBeendigung des Aufenthaltsrechts
Bei EU/EFTA-Angehörigen bleibt das Aufenthaltsrecht bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit zunächst erhalten, solange Sie beim RAV gemeldet sind. Wichtig ist, dass die Meldung lückenlos ist und Sie die Vermittlungsfähigkeit belegen können.
Antwort an Dr. Anna Nowak