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Schweizer Recht

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Mark Geneva Not answered yet

Ich möchte nur wissen, wie der Satz gemeint ist, er bezieht die Kinderzulagen, das heißt, im Prinzip zahlt er mir nur 300 ?

Guten Tag,
Ich wende mich Morgen direkt an die Kesb mit meiner Frage, aber vorab wollte ich fragen, ob eventuell jemand von euch mir dazu eine Frage beantworten kann.
Es ist absichtlich nicht der gesamte Unterhaltsvertrag sichtbar, da sich meine Frage hauptsächlich darauf bezieht, ob jemand mir beantworten kann, ob in den 600.- Unterhalt die Familienzulagen enthalten sind oder extra an mich zu bezahlen?
Ja, das kind geht mittlerweile in die 2.klasse, benötigt keine Tagesmutter mehr, der Vater bezahlt daher auch keine Betreuung mehr, das heißt, kein Betreuungsunterhalt an die Mutter oder eben Tagesmutter/externe Betreuung.
Aber darum geht es nicht, meine Frage ist, ob jemand weiß wie der Satz gemeint ist. Kindsvater streitet seit Jahren darüber mit mir, es sind 600.- abgemacht, ich habe eingewilligt damals und muss mich nicht beklagen heute…
Ich möchte nur wissen, wie der Satz gemeint ist, er bezieht die Kinderzulagen, das heißt, im Prinzip zahlt er mir nur 300.- Unterhalt, wenn die Kinderzulagen in den 600.- enthalten sind…
Oder müsste er die extra noch bezahlen?
Ich frage morgen bei der Kesb natürlich nach!
Herzlichen Dank 😊

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