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Schweizer Recht

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Piotr S. Basilea Città Answered by a lawyer

Mieterhöhung nach der Renovation – ist das zulässig?

Vermieter hat nach einer Renovation die Miete um 15% erhöht. Ist das rechtlich zulässig?

Die Renovation betraf das Badezimmer und die Küche. Eine Ankündigung habe ich erst nach Abschluss der Arbeiten erhalten, auf einem gewöhnlichen Brief und nicht auf dem amtlichen Formular.

Locazione e abitazioneMietzinsRenovation

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2 answers

Dr. Thomas Weber Verified attorney-at-law (m.)Miet- und Sozialversicherungsrecht, Bern

Art. 269d OR

Eine Mietzinserhöhung ist nur auf dem vom Kanton genehmigten Formular gültig, und sie muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei Ihnen sein. Auf einem gewöhnlichen Brief ist sie nichtig — Sie schulden den erhöhten Zins nicht.

Von wertvermehrenden Investitionen dürfen in der Regel 50 bis 70 Prozent überwälzt werden; der reine Unterhaltsanteil gar nicht. 15 Prozent für Bad und Küche kann zulässig sein, muss aber aufgeschlüsselt werden.

Lukas Brunner Personal experience

Bei mir in Basel hat die Schlichtungsbehörde genau deswegen eine Erhöhung aufgehoben. Fristen beachten: 30 Tage ab Erhalt.

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