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Schweizer Recht
Lukas Brunner Basel-Stadt Antwort eines Anwalts

Nebenkostenabrechnung zwei Jahre zu spät – muss ich noch zahlen?

Die Abrechnung für 2023 kam erst jetzt, mit einer Nachforderung von 1400 Franken. Kann der Vermieter das so spät noch verlangen?

Mietrecht & WohnenNebenkosten

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1 Antwort

Dr. Thomas Weber Geprüfter RechtsanwaltMiet- und Sozialversicherungsrecht, Bern

Die Forderung verjährt erst nach fünf Jahren, sie ist also grundsätzlich noch durchsetzbar. Verlangen Sie aber Einsicht in die Belege — dazu sind Sie berechtigt, und eine Abrechnung ohne nachvollziehbare Belege ist anfechtbar.

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