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Lukas Brunner Basel-Stadt Antwort eines AnwaltsZum Speichern dieser Frage anmelden

Nebenkostenabrechnung zwei Jahre zu spät – muss ich noch zahlen?

Die Abrechnung für 2023 kam erst jetzt, mit einer Nachforderung von 1400 Franken. Kann der Vermieter das so spät noch verlangen?

  • 1 Antwort
  • 1 Anwaltsantwort

Dr. Thomas WeberGeprüfter Rechtsanwalt

Die Forderung verjährt erst nach fünf Jahren, sie ist also grundsätzlich noch durchsetzbar. Verlangen Sie aber Einsicht in die Belege…

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