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Lukas Brunner Basel-Stadt Answered by a lawyerLog in to save this question

Nebenkostenabrechnung zwei Jahre zu spät – muss ich noch zahlen?

Die Abrechnung für 2023 kam erst jetzt, mit einer Nachforderung von 1400 Franken. Kann der Vermieter das so spät noch verlangen?

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Dr. Thomas WeberVerified attorney-at-law (m.)

Die Forderung verjährt erst nach fünf Jahren, sie ist also grundsätzlich noch durchsetzbar. Verlangen Sie aber Einsicht in die Belege…

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