Nebenkostenabrechnung zwei Jahre zu spät – muss ich noch zahlen?
Die Abrechnung für 2023 kam erst jetzt, mit einer Nachforderung von 1400 Franken. Kann der Vermieter das so spät noch verlangen?
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Die Abrechnung für 2023 kam erst jetzt, mit einer Nachforderung von 1400 Franken. Kann der Vermieter das so spät noch verlangen?
Die Forderung verjährt erst nach fünf Jahren, sie ist also grundsätzlich noch durchsetzbar. Verlangen Sie aber Einsicht in die Belege — dazu sind Sie berechtigt, und eine Abrechnung ohne nachvollziehbare Belege ist anfechtbar.
Antwort an Dr. Thomas Weber