Kündigungsfrist im ersten Jahr — mein Arbeitgeber sagt zwei Wochen
Ich arbeite seit acht Monaten in einem KMU in Zürich. Mein Arbeitgeber hat mir mündlich gesagt, dass die Kündigungsfrist im ersten Jahr zwei Wochen beträgt. Im…
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Nein — für die Abweichung braucht es die Schriftform. Eine mündliche Abrede ändert die gesetzliche Frist nicht.
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