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Anonymous Zurich Answered by a lawyerLog in to save this question

Kündigungsfrist im ersten Jahr — mein Arbeitgeber sagt zwei Wochen

Ich arbeite seit acht Monaten in einem KMU in Zürich. Mein Arbeitgeber hat mir mündlich gesagt, dass die Kündigungsfrist im ersten Jahr zwei Wochen beträgt. Im…

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Dr. Anna NowakVerified lawyer (f.)

Nein — für die Abweichung braucht es die Schriftform. Eine mündliche Abrede ändert die gesetzliche Frist nicht.

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Sandra M. Zurich Log in to save this question

Nach der Scheidung: Wer zahlt die Krankenkasse der Kinder?

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und die Kinder wohnen abwechselnd bei uns beiden. Im Scheidungsurteil steht nichts zur Krankenkasse. Wer muss die Prämien zahlen?

  • 1 answer

Anonymous

Die Prämien der Kinder gehören zum Barunterhalt. Wenn das Urteil dazu schweigt, lohnt sich eine Abänderung — sonst streiten Sie…

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Tomasz K. Zurich Answered by a lawyerLog in to save this question

Darf mein Arbeitgeber die Kündigungsfrist verkürzen?

Hallo zusammen, mein Arbeitgeber hat mir gestern gekündigt. Im Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart. Nun möchte er, dass das Arbeitsverhältnis bereits nach einem…

  • 12 answers
  • 4 lawyer answers

Tomasz K.

Guter Punkt — daran hätte ich gar nicht gedacht.

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