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Schweizer Recht

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Anonymous Zurich Answered by a lawyer

Kündigungsfrist im ersten Jahr — mein Arbeitgeber sagt zwei Wochen

Ich arbeite seit acht Monaten in einem KMU in Zürich. Mein Arbeitgeber hat mir mündlich gesagt, dass die Kündigungsfrist im ersten Jahr zwei Wochen beträgt. Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu.

Stimmt das? Und muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Work & unemploymentKündigung

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6 answers

Dr. Anna Nowak Verified lawyer (f.)Arbeits- und Vertragsrecht, Zürich

Nach OR 335b beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit sieben Tage. Nach der Probezeit und im ersten Dienstjahr sind es einen Monat auf das Ende eines Monats, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Zwei Wochen wären nur zulässig, wenn Sie noch in der Probezeit wären — nach acht Monaten sind Sie das mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht.

5 comments

Dr. Anna Nowak Verified lawyer (f.)Arbeits- und Vertragsrecht, Zürich

Eine kürzere Frist als einen Monat ist im ersten Jahr durch schriftliche Abrede möglich, aber sie muss für beide Seiten gleich sein (OR 335a).

Dr. Anna Nowak Verified lawyer (f.)Arbeits- und Vertragsrecht, Zürich

Nein — für die Abweichung braucht es die Schriftform. Eine mündliche Abrede ändert die gesetzliche Frist nicht.

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