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Kündigungsfrist im ersten Jahr — mein Arbeitgeber sagt zwei Wochen
Ich arbeite seit acht Monaten in einem KMU in Zürich. Mein Arbeitgeber hat mir mündlich gesagt, dass die Kündigungsfrist im ersten Jahr zwei Wochen beträgt. Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu.
Stimmt das? Und muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
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5 comments
Danke! Gilt das auch, wenn im Vertrag ausdrücklich eine kürzere Frist steht?
Eine kürzere Frist als einen Monat ist im ersten Jahr durch schriftliche Abrede möglich, aber sie muss für beide Seiten gleich sein (OR 335a).
Und mündlich abgemacht reicht dafür nicht?
Nein — für die Abweichung braucht es die Schriftform. Eine mündliche Abrede ändert die gesetzliche Frist nicht.
Das war die Antwort, die ich gebraucht habe. Vielen Dank!