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Accepted answer 2 days ago
Zuständig ist der Wohnkanton, und die Grenzen sind überall anders. Massgebend ist in der Regel das steuerbare Einkommen der letzten rechtskräftigen Veranlagung plus ein Teil des Vermögens.
Im Kanton Luzern läuft das über die Ausgleichskasse: viele Haushalte bekommen automatisch eine Mitteilung, wer keine erhält, kann bis Ende Jahr selbst ein Gesuch stellen. Wenn sich Ihr Einkommen seit der Veranlagung deutlich verschlechtert hat, reichen Sie unbedingt die aktuellen Lohnabrechnungen mit ein – sonst wird auf ein Jahr abgestellt, in dem es Ihnen noch besser ging.
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2 days ago
Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gelten eigene, deutlich grosszügigere Ansätze. Das wird oft übersehen, wenn die Eltern selbst keinen Anspruch haben.
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1 day ago
Danke für die Hinweise – ich habe das Gesuch letzte Woche eingereicht und nach zehn Tagen den Entscheid erhalten.
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1 day ago
Pięknie