3 answers
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1 day ago
Angeben müssen Sie sämtliche Einkünfte und das Vermögen per 31. Dezember – auch Konten im Ausland. Am meisten holen die meisten über diese Abzüge heraus: Fahrkosten zur Arbeit, auswärtige Verpflegung, Berufsauslagen, Säule 3a, Krankenkassenprämien und Weiterbildungskosten.
Die Kantone stellen dafür eine eigene Software zur Verfügung; im Kanton Bern ist das TaxMe-Online, und die Vorjahresdaten werden übernommen, sobald Sie einmal eingereicht haben.
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In reply to Thomas Widmer
1 day agoWichtig noch: die Frist lässt sich in den meisten Kantonen online und kostenlos verlängern, meist bis im Herbst. Wer nichts tut und die Frist verpasst, wird nach Ermessen eingeschätzt – und das fällt praktisch immer zu hoch aus.
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1 day ago
Im ersten Jahr nach dem Zuzug wird oft noch an der Quelle besteuert. Prüfen Sie, ob für Sie überhaupt eine ordentliche Veranlagung gilt, bevor Sie alles ausfüllen.