Skip to content
Schweizer Recht

This is the original text. A translation into your language is on its way.

Lukas Brunner Basel-Stadt Answered by a lawyer

Nebenkostenabrechnung zwei Jahre zu spät – muss ich noch zahlen?

Die Abrechnung für 2023 kam erst jetzt, mit einer Nachforderung von 1400 Franken. Kann der Vermieter das so spät noch verlangen?

Tenancy & housingNebenkosten

Save
Report this question

Report this question

1 answer

Dr. Thomas Weber Verified attorney-at-law (m.)Miet- und Sozialversicherungsrecht, Bern

Die Forderung verjährt erst nach fünf Jahren, sie ist also grundsätzlich noch durchsetzbar. Verlangen Sie aber Einsicht in die Belege — dazu sind Sie berechtigt, und eine Abrechnung ohne nachvollziehbare Belege ist anfechtbar.

Your answer

Replying to Dr. Thomas Weber

    Menu
    Log inRegister