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Verified lawyer 1 day ago
Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Wohngemeinde beziehungsweise online bei der Arbeitslosenversicherung an – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, besser schon während der Kündigungsfrist. Anspruch besteht, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate beitragspflichtig gearbeitet haben, vermittlungsfähig sind und sich um Arbeit bemühen.
Mitbringen: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen der letzten Monate und den Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen. Die Bemühungen zählen bereits ab dem Zeitpunkt der Kündigung, nicht erst ab der Anmeldung – das ist der Punkt, an dem am häufigsten Einstelltage verhängt werden.
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1 day ago
Und rechnen Sie mit den Wartetagen: je nach Alter und Verdienst gibt es fünf oder mehr Tage, die nicht entschädigt werden.