Urgent Kündigung während der Probezeit – ist das zulässig?
Mir wurde in der Probezeit gekündigt, zwei Tage vor deren Ende. Welche Fristen gelten und habe ich Anspruch auf eine Begründung? Ich war die Woche davor zwei Tage krank.
Mir wurde in der Probezeit gekündigt, zwei Tage vor deren Ende. Welche Fristen gelten und habe ich Anspruch auf eine Begründung? Ich war die Woche davor zwei Tage krank.
Ja, das ist zulässig. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist von Gesetzes wegen sieben Tage; entscheidend ist, dass die Kündigung Ihnen noch während der Probezeit zugeht – die Frist darf danach ablaufen.
Eine Begründung müssen Sie auf Verlangen schriftlich erhalten, aber sie macht die Kündigung nicht ungültig. Der Sperrfristenschutz bei Krankheit gilt in der Probezeit nicht; missbräuchlich wäre eine Kündigung nur, wenn sie gerade wegen einer unzulässigen Eigenschaft ausgesprochen wurde.
In der Probezeit gilt überhaupt kein Schutz, da kann man nichts machen. Einfach unterschreiben und weiterziehen.