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Schweizer Recht
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Nebenkostenabrechnung – welche Positionen darf der Vermieter verrechnen?

Sophie Roth 3 days ago Wohnen & Miete 121 views

Zürich

In meiner Nebenkostenabrechnung stehen Verwaltungshonorar, Hauswartung und ein Beitrag an den Erneuerungsfonds. Darf das alles auf die Mieterschaft überwälzt werden?

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1 answer

  1. Thomas Widmer 3 days ago

    Verrechnet werden dürfen nur Kosten, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln als Nebenkosten aufgeführt sind – eine Sammelklausel wie "übrige Betriebskosten" genügt nicht. Der Erneuerungsfonds gehört zum Unterhalt und ist Sache der Eigentümerschaft; er hat in der Nebenkostenabrechnung nichts verloren. Verlangen Sie Einsicht in die Belege, dazu sind Sie berechtigt.

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