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3 days ago
Verrechnet werden dürfen nur Kosten, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln als Nebenkosten aufgeführt sind – eine Sammelklausel wie "übrige Betriebskosten" genügt nicht. Der Erneuerungsfonds gehört zum Unterhalt und ist Sache der Eigentümerschaft; er hat in der Nebenkostenabrechnung nichts verloren. Verlangen Sie Einsicht in die Belege, dazu sind Sie berechtigt.